Notar • Beurkundung • Testament • Ehevertrag • Immobilienkauf & -verkauf • Grundbucheintrag
Der „klassische“ Aufgabenbereich eines Notars ist die Urkundstätigkeit, d.h. der Entwurf und die Beurkundung bzw. Beglaubigung von Schriftstücken als Grundlage für die Gestaltung von Rechtsverhältnissen besonderer Bedeutung (insb. im Grundstücks-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrecht). Er ist ausgleichendes Bindeglied zwischen mehreren Beteiligten und steht damit im Gegensatz zum Rechtsanwalt, welcher ausschließlich einseitig die Interessen seines Mandanten vertritt.
In diesem Sinne ist der Notar im Einzelnen z.B. zuständig für
Neben seiner Urkundstätigkeit obliegt dem Notar auch die außergerichtliche Beratung der Beteiligten.
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